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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden

AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden:

Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der/die Fotograf/in „Moni Stamm“, im Folgenden:

Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.1. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen

Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden

oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete

Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale

Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer

telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers

oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der

Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein

Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des

Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den

Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf

dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von

zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.

Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein

verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei

um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung

annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine

Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des

Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,

Sonderwünsche, etc.).

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt

ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers

zählen als Arbeitszeit.

3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen

Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder

Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen

Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen

 

Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des

Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind

gesondert zu vergüten.

3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu

vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von

Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt,

Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie

höhere Gewalt.

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer

werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.

4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers

im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden

in Auftrag geben.

4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B.

jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin

die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein

gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

5. Vergütung und Auslagen

5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der

zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.

5.2. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises berechnet,

die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der

Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der

Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:

IBAN: DE41 1001 1001 2622 5125 13 BIC: NTSBDEB1XX

5.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter

angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer

zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche

Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon

unberührt.

5.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den

Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht vor der

Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.

5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Mannheim-Blumenau aus. Die

Anfahrt im Umkreis von 25 km von Mannheim-Blumenau wird, soweit vertraglich nicht

anders vereinbart, ist inbegegriffen. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten

Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je

gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei

erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die

Übernachtung in Rechnung gestellt.

 

5.6. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Auftragsortes zur

Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen

sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und

Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen

und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in

angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine

der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen

diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Vereinbarung

bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der

Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein

Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.

6.3. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden

hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.

6.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im

Eigentum des Auftragnehmers.

7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch.

Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke

eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung

über.

7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle

Fotos zu erhalten.

7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind,

im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für

Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

7.5. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos

nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden.

8. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht

abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen

übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3

dieser AGB ausgeschlossen.

8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese

Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer

 

Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte

voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des

Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei

bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten

sind.

8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern

8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß

§ 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder

unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die

Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen

schriftlicher Zustimmung möglich.

10. Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers

1.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über

die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.

1.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen

weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in

Berührung kommen.

1.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird

darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der

Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

11. Textform

11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien

einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von

Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

12. Anzuwendendes Recht

12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der

durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des

Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden

Geschäftsbeziehungen ist Mannheim. Der Gerichtsstand ist Mannheim, soweit der

Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen

Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht

an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

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